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Fehlende Testamente erfordern Erbschaft-Ermittlungen.

Den Tod wünscht man nicht einmal seinem ärgsten Feind und er tritt in den meisten Fällen unverhofft ein. Als Beispiel seien an dieser Stelle Unfallopfer erwähnt. Des weiteren kann man nicht ausschliessen, dass gerade bei älteren Menschen die Demenz grüssen lässt. Gerade in solchen Situationen kommt es immer wieder vor, dass kein Testament existiert. Die Erbberechtigten sind schockiert, trauern und fragen sich irgendwann, was das Nachlassvermögen alles beinhalten könnte. Ein gewisser Teil der Erbmasse ist den Erben meisten bekannt. Nur, ist das wirklich alles, was zu erben ist oder existiert da noch irgendwo irgendwas, was in die Erbmasse mit einfliessen könnte? In solchen Situationen bieten Ihnen unsere erfahrenen Privatermittler Erbschaft-Ermittlungen auf mehreren Kontinenten an.

Bargeld und Devisen sind Bestandteil des Nachlassvermögens.

Bargeld und Devisen können weltweit in unterschiedlichsten Formen existieren. Sei es offiziell oder inoffiziell, indem man zum Beispiel Steuern sparen wollte oder nicht ganz legal in den Besitz des Geldes gelangt ist. Unsere Detektei informiert Sie, was in so einem Fall in Sachen Erbschaft-Ermittlungen möglich ist.

Immobilien zählen zur Erbmasse.

Immobilien in Form von Häusern, Wohnungen und Hütten sind vererbbar, wobei der Erblasser nicht zwingend der Eigentümer sein muss. Selbst gemietete Immobilien, also Besitztum geht in die Erbmasse über. Immobilien können nahezu überall vorhanden sein. Internationale Erbschaft-Ermittlungen unserer Privatdetektive helfen Ihnen weiter.

Erben haben Anspruch auf bewegliche Güter.

Bewegliche Güter, wie zum Beispiel Autos, Boote und Flugzeuge können bei Erbberechtigten grosses Interesse wecken. Liegen die diesbezüglichen Eigentumsbescheinigungen in nicht bekannten Schliessfächern, sind gezielte Erbschaft-Ermittlungen in Form der Beweissuche angesagt.

Versicherungen können vererbt werden.

Versicherungen, wie zum Beispiel Ansprüche aus Lebensversicherungen können vererbt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die erbberechtigte Person als Versicherungsberechtigte ohne deren Wissen eingesetzt wurde. Selbst in diesem Fall können Erbschaft-Ermittlungen für den Erben von Vorteil sein.

Markenrechte und Patente können für Erben von Interesse sein.

Es geschieht zwar nicht häufig, trotzdem kommt es vor, dass Erblasser einst Markenrechte oder Patente erworben haben und diese im Testament nicht berücksichtigt wurden. Um in solchen Fällen auf Nummer sicher zu gehen, bietet unsere Privatdetektei spezielle Erbschaft-Ermittlungen für Erbberechtigte an.

Nicht einmal Teile der Erbmasse müssen verschenkt werden.

Vererbt werden kann so einiges und Sie als Erbberechtigte sollen in Sachen Erbmasse auf nichts verzichten müssen. Egal, was Sie in welcher Form weltweit als Bestandteil des Nachlassvermögens vermuten, wie werden auf Ihrem Wunsch gezielte und weltweite Erbschaft-Ermittlungen, auch in Form von Vermögen-Recherchen durchführen, um an dementsprechende Beweise zu gelangen.

Geht es um Erbschaft-Ermittlungen, steht Ihnen gerne Ihr staatlich geprüfter Privatdetektiv zur Verfügung!

FAQs

Fragen zu Erbschaft-Ermittlungen:

Erbschaft-Ermittlungen sind spezielle Ermittlungen, die nach allen finanziellen Werten suchen, die für das Nachlassvermögen interessant sind.

Erbschaft-Ermittlungen führen Privatdetektive und Privatermittler durch, indem sie gezielt nach sämtlichen Werten für die Erbmasse suchen und diese für das Nachlassgericht dementsprechend nachweisen.