Privatermittler sind für private Anliegen zuständig.
Im Vergleich zu den Wirtschaftsermittlern, die für Unternehmen ermitteln, sind Privatermittler für Privatpersonen und deren Anliegen zuständig.
Sie haben einen Verdacht auf etwas Ihnen Unangenehmes oder einen konkreten Hinweis und wünschen sich Klarheit, beziehungsweise dementsprechende Beweise, so sind Sie bei uns Privatermittlern an der richtigen Stelle.
Privatermittler bestätigen oder widerlegen einen Verdacht.
Ein Haar kann genügen und Sie haben einen Verdacht auf etwas, was Ihnen unangenehm oder nicht rechtens ist. Dieser Verdacht plagt Sie, da Sie selbst nicht die Möglichkeit haben, Klarheit zu gewinnen. Die Privatermittler unserer Privatdetektei werden Ihren Verdacht nachvollziehbar bestätigen oder widerlegen. Bestätigt sich durch die Privatermittlungen der Verdacht, werden die Privatermittler versuchen, dementsprechende Beweise zu gewinnen.
Privatermittler gehen Hinweisen nach.
Sie erhalten einen konkreten Hinweis, den Sie nicht nachvollziehen können. Unsere Privatermittler ermitteln äusserst diskret und gehen diesem Hinweis nach. Sie erhalten von den Privatermittlern selbstverständlich einen Bericht und falls es irgendwie möglich ist, gerichtlich verwertbare Beweise.
Privatermittler suchen vermisste Personen.
Es kommt leider immer wieder vor, dass eine Person vermisst wird, die einem wichtig ist. Alle, die eine Person vermissen, haben die Möglichkeit, die vermisste Person sofort durch Privatermittler suchen zu lassen oder zum Beispiel nach erfolgloser offizieller Suche durch Kriminalbeamte.
Privatermittler hatten eine Menge an Privatermittlungen.
Zuerst trat in Deutschland, etwas später in der Schweiz, das neue Scheidungsgesetz in Kraft. Vor dem Inkrafttreten dieser Gesetze mussten die Privatermittler eine Menge an Privatermittlungen durchführen, um die Schuldigen für die Scheidungen nachweislich zu finden und dies nachweislich zu belegen.
FAQs
Fragen zu Privatermittler:
Die Aufgabe von Privatermittlern besteht darin, Privatermittlungen für private Anliegen durchzuführen, die der Wahrheitsfindung dienen.
Jede Person, die ein sogenanntes berechtigtes Interesse nachweisen kann, darf einen Privatermittler beauftragen.
Privatermittler sind Dienstleister. Somit wird zwischen Privatermittlern und deren Mandantinnen ein sogenannter Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.
Die sogenannten Dienstleistungsverträge mit Privatermittlern sind von beiden Vertragspartnern jeder Zeit kündbar.