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Ermittlungen bestätigen und beweisen den Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug.

Wirtschaftsermittler sind in der Lage, Ihren Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug auch international zu bestätigen oder zu widerlegen. Es kommt immer häufiger vor, dass Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber tätig sind, dessen Firmensitz sich im Ausland befindet.

Der Lohnfortzahlungsbetrug ist alles andere als ein Kavaliersdelikt.

Ungerechtfertigte Krankschreibungen sind von Arbeitgebern nicht so ohne weiteres zu dulden, da es sich beim Lohnfortzahlungsbetrug um eine Straftat handelt.

Der Arbeitgeber hat den Lohnfortzahlungsbetrug zu beweisen.

Egal, welcher Grund hinter einer angeblichen Arbeitsunfähigkeit stecken mag, der Arbeitgeber hat den Lohnfortzahlungsbetrug nachzuweisen. Wirtschaftsdetektive ermitteln bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug und erbringen, falls sich der Verdacht bestätigt, gerichtlich verwertbare Beweise.

Das Vortäuschen einer Krankheit kann unterschiedlichste Ursachen haben.

Die Gründe für das Vortäuschen einer Krankheit können eine Verlängerung des Urlaubsanspruchs, die Ausübung einer lukrativen Schwarzarbeit oder das zeitliche Hinausziehen einer anstehenden Kündigung sein.

Entscheidend für einen Lohnfortzahlungsbetrug ist die ärztliche Diagnose.

Nicht jede ärztliche Diagnose besagt, dass der Arbeitnehmer zu Hause im Bett zu liegen hat und sein trautes Heim nicht verlassen darf. Ist zum Beispiel ein Arbeitnehmer auf Grund massiver Probleme seines Bewegungsapparates arbeitsunfähig geschrieben, sollte dieser weder zu Hause, noch in einem Lager schwere Lasten heben.

Geht es um Lohnfortzahlungsbetrug-Ermittlungen, erteilt Ihnen gerne Ihr staatlich geprüfter Detektiv Auskunft!

FAQs

Fragen zu Lohnfortzahlungsbetrug-Ermittlungen:

Jeder Arbeitgeber hat den Lohnfortzahlungsbetrug nachzuweisen. In diesem Fall können Wirtschaftsdetektive nützliche Dienste leisten, indem sie gerichtlich verwertbare Beweise erbringen.

Der Lohnfortzahlungsbetrug ist eine Straftat, welche der Arbeitgeber nachzuweisen hat.

Von einem Lohnfortzahlungsbetrug spricht man dann, wenn an Hand einer Krankschreibung durch einen Arzt eine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht wird.

Ein Lohnfortzahlungsbetrug kann dann zur Anzeige gebracht werden, wenn dieser gerichtlich verwertbar nachgewiesen werden kann.

Der Lohnfortzahlungsbetrug kann zur Kündigung eines Arbeitnehmers führen, da es sich beim nachgewiesenen Lohnfortzahlungsbetrug um eine Straftat handelt.