Aussendienstmitarbeiter geniessen ihre Freiheiten.
Aussendienstmitarbeiter geniessen gewisse Freiheiten und lassen sich üblicherweise nicht auf Schritt und Tritt kontrollieren. Dessen sind sich die Aussendienstmitarbeiter bewusst und versuchen immer wieder, zumindest einen Teil ihrer Arbeitszeit, zu ihrem Vorteil zu nutzen, was nicht zwingend dem Arbeitgeber zu Gute kommt. Bis zu einem bestimmten Grad dulden die Arbeitgeber die Fremdnutzung der Arbeitszeiten. Wird diese Fremdnutzung jedoch übertrieben, sind Aussendienst-Überwachungen mit speziellen Arbeitszeitbetrug-Ermittlungen unserer Wirtschaftsdetektive von Vorteil.
Aussendienst-Überwachungen weisen den Spesenbetrug nach.
Logisch ist, dass Arbeitgeber ihren Aussendienstmitarbeitern bestimmte Spesen, wie zum Beispiel Kosten für Übernachtung und Verpflegung zu erstatten haben. Diese erstattungsfähigen Ausgaben haben Grenzen und müssen nachgewiesen werden. Nehmen die Angaben der Aussendienstmitarbeiter über Hand und können nicht nachgewiesen werden, kommt ein Verdacht auf Spesenbetrug nahe, den unsere Wirtschaftsdetektive durch ihre Aussendienst-Überwachungen in Form von Observationen oder auch gezielten Spesenbetrug-Ermittlungen nachweisen können.
Aussendienst-Überwachungen beweisen den Diebstahl.
Aussendienstmitarbeiter, die zum Beispiel Kunden mit Lkw beliefern, kennen sich bestens im Lager aus. Zudem wissen sie, welche Waren bei ihren Kunden gefragt sind. Da kommt der ein oder andere Aussendienstmitarbeiter schnell mal auf die Idee, inoffiziell seinen Lohn aufzubessern, indem er ohne Lieferschein und Rechnung Ware an Kunden veräussert. Um einen derartigen Verdacht zu bestätigen, sind unsere Wirtschaftsdetektive gefragt, die mit ihren Aussendienst-Überwachungen zudem gerichtlich verwertbare Beweise beschaffen können, die den Diebstahl und die inoffizielle Veräusserung belegen können.
Aussendienst-Überwachungen decken Spionagetätigkeiten auf.
Nicht selten kommt es vor, dass Aussendienstmitarbeiter finanzielle Nöte plagen. Ist es den Aussendienstmitarbeiter zudem möglich, an geheime Daten oder Prototypen zu gelangen, werden sie für die liebe Konkurrenz äusserst interessant. Die erfolgreiche Spionage läuft mit einem persönlichen und inoffiziellen Treffen ab, welches nicht so ohne weiteres von Seiten des Arbeitgebers aufgedeckt werden kann. An dieser Stellen kommen unsere Wirtschaftsdetektive mit ins Spiel, die mittels ihren Aussendienst-Überwachungen die Spionagetätigkeit nicht nur aufdecken, sondern zudem beweisen können.
Geht es um Aussendienst-Überwachungen, gibt Ihnen gerne Ihr staatlich geprüfter Detektiv Auskunft!
FAQs
Fragen zu Aussendienst-Überwachungen:
Aussendienst-Überwachungen sind in den meisten Fällen Observationen, dank derer zum Beispiel Diebstahl, Spesenbetrug oder Spionagetätigkeiten nachgewiesen werden können.
Die Vorraussetzungen für Aussendienst-Überwachungen sind ein konkreter Verdacht von Seiten des Arbeitgebers. Existiert zum Beispiel der konkrete Verdacht auf Diebstahl, Spesenbetrug oder Spionagetätigkeiten, können Wirtschaftsdetektive Aussendienst-Überwachungen durchführen.