Unsere Detektive ermitteln für Anwälte und Fachanwälte.
Anwälte und Fachanwälte sind sich der Wichtigkeit von Beweisen und Beweismittel in Rechtsstreitigkeiten bewusst. Gerichtlich verwertbare Beweise, Beweismittel und unabhängige Zeugenaussagen beeinflussen Richterinnen in der Urteilsfindung.
Aus diesem Grund sind sowohl unsere Privatdetektive, als auch die Wirtschaftsdetektive, je nachdem, um welche Art von Ermittlungen es sich handelt, für Anwälte tätig.
Es gibt die eine und die andere Art von Beweisen für Anwälte.
Diejenigen unter Ihnen, die sich im Fernsehen Detektivserien und Krimis anschauen, wissen, wie kinderleicht es ist, an Beweise zu gelangen. Hier stellt sich allerdings die Frage, ob diese Beweise auch wirklich gerichtlich verwertbar sind. Hierzu kann ich mich lediglich wie folgt äussern, indem Fernsehen eben Fernsehen ist.
Unsere Privatdetektive und Wirtschaftsdetektive wissen genau, wo und auf welche Art und Weise sie gerichtlich verwertbare Beweise beschaffen dürfen und können.
Privatdetektive dienen Anwälten mit Privatermittlungen.
Fachanwälte für das Rechtsgebiet Familienrecht wissen, dass die Zeiten in Deutschland und der Schweiz vorbei sind, in denen in Sachen Scheidung der Schuldige gesucht wurde. Trotzdem existiert zum Beispiel in Sachen Sorgerecht und Stalking genug Ermittlungsbedarf, um an gerichtlich verwertbare Beweise zu gelangen. In solchen und anderen Fällen bieten unsere Privatdetektive Privatermittlungen an.
Wirtschaftsermittlungen für Fachanwälte übernehmen unsere Wirtschaftsdetektive.
Die Wirtschaftskriminalität weist eine steigende Tendenz auf. Gerade in den Bereichen der Internetkriminalität, als auch im Lohnfortzahlungsbetrug sind qualifizierte Wirtschaftsdetektive für diesbezügliche Wirtschaftsermittlungen gefragt. Gerade in Sachen Internetkriminalität sind Wirtschaftsdetektive in Form von hoch qualifizierten Programmierern, von enormer Wichtigkeit, die nicht nur die Täter ausfindig machen, sondern zudem gerichtlich verwertbare Beweise auf legalem Weg beschaffen.
Was Anwälte-Ermittlungen betrifft, informiert Sie gerne Ihr staatlich geprüfter Detektiv!
FAQs
Fragen zu Anwälte-Ermittlungen:
Anwälte dürfen Detektive zu Ermittlungen beauftragen, wenn diese den Detektiven gegenüber ein sogenanntes berechtigtes Interesse nachweisen können.
Die Ermittlungen durch Detektive hat grundsätzlich die Auftraggeberin zu bezahlen. Ist der Anwalt der Auftraggeber, hat somit der Anwalt die Kosten der Detektive zu begleichen, wobei der Anwalt bei Gericht einen Antrag auf Kostenübernahme der Beklagten stellen kann.
Unsere Detektive liefern an Anwälte grundsätzlich wasserdichte, beziehungsweise gerichtlich verwertbare Beweise, da diese exakt wissen, welche Art von Beweisen Gerichtsurteile beeinflussen können.