Ohne Unterhaltszahlungen geht es nicht!
Trennungen von Ehepaaren lassen sich leider nicht immer vermeiden. Dabei kommt es sehr häufig vor, dass der eine Partner finanziell wesentlich besser situiert ist, als der andere.
Handelt es sich bei dem einen getrennten Partner um eine alleinerziehende Mutter, die nicht einmal eine Art Minijob nebenbei ausüben kann, ist diese mit ihren Kindern um so mehr auf Unterhaltszahlungen angewiesen.
Grundsätzlich ist zu empfehlen, dass getrennte Partner, die glauben, unterhaltsberechtigt zu sein, einen Anwalt oder eine Anwältin für Familienrecht zu konsultieren. Bestehen Zweifel an Angaben, welche unterhaltsrelevant sind, arbeiten diese Anwälte gerne mit Privatdetekteien zusammen, deren Privatdetektive in der Lage sind, mittels Unterhaltsbetrug-Ermittlungen mögliche Zweifel zu beseitigen.
Die Angaben in Sachen Unterhaltszahlungen sollten der Wahrheit entsprechen.
Geht es nach der Trennung eine Ehepaares um die Frage, ob der eine Partner unterhaltsberechtigt ist und der andere Unterhalt zu bezahlen hat, müssen hierzu beide Partner wahrheitsgetreue Angaben über deren finanzielle Verhältnisse machen. Hat der eine Partner den Verdacht, dass bei seinem Partner finanzielle Angaben fehlen oder nicht der Wahrheit entsprechen, können unsere Privatdetektive mit ihren Unterhaltsbetrug-Ermittlungen einen Verdacht nachweislich bestätigen.
Veränderungen, die Unterhaltszahlungen betreffen, müssen bekannt gegeben werden.
Das Familiengericht hat auf Grund beiderseitiger finanzieller Angaben entschieden, dass Unterhalt bezahlt werden muss, was für beide Parteien bindend ist. Dies bedeutet zudem, dass beide dazu verpflichtet sind, Änderungen des finanzwirtschaftlichen Zustandes und zwischenmenschlicher Verhältnisse bekannt zu geben, so dass erneut der Unterhaltsanspruch geprüft oder die Höhe der Unterhaltszahlungen angepasst wird. Besteht für eine der Parteien der Verdacht, dass Veränderungen nicht gemeldet wurden, sind Unterhaltsbetrug-Ermittlungen angesagt. Unsere Privatermittler können somit den Verdacht auf Unterhaltsbetrug mit gerichtlich verwertbaren Beweisen bestätigen.
Was Unterhaltsbetrug-Ermittlungen betrifft, klärt Sie gerne Ihr staatlich geprüfter Privatdetektiv auf!
FAQs
Fragen zu Unterhaltsbetrug-Ermittlungen:
Unterhaltsbetrug-Ermittlungen sind gezielte Ermittlungen, die den Verdacht auf Unterhaltsbetrug mittels gerichtlich verwertbaren Beweisen bestätigen.
Unterhaltsbetrug-Ermittlungen sind dann angesagt, wenn entweder die Person, die Unterhalt zu bezahlen hat oder die Unterhaltsempfängerin den Verdacht hat, dass Angaben, welche für den Unterhalt entscheidend sind, nicht der Wahrheit entsprechen.
Unterhaltsbetrug-Ermittlungen führen in der Regel Privatdetektive oder Privatermittler einer Privatdetektei durch.