Der Arbeitszeitbetrug kennt unterschiedliche Methoden.
Früher waren es die Stempelkarten, mittlerweile ist es die digitale Zeiterfassung, mit der Arbeitskollegen gerne mal bereit sind, für einen wichtigen Kollegen mit dessen Chip die Zeiterfassung unauffällig zu erledigen.
Der Aussendienstmitarbeiter, der Kunden zu betreuen und zu besuchen hat, hält gerne mal den einen oder anderen Kundenbesuch für überflüssig und ist davon überzeugt, diese Zeit, aus seiner Sicht, besser nutzen zu können.
Der Arbeitszeitbetrug kennt einige Beispiele, bei denen es gilt, diesen mit gerichtlich verwertbaren Beweisen dank Arbeitszeitbetrug-Ermittlungen nachzuweisen.
Aussendienstmitarbeitern den Arbeitszeitbetrug nachweisen.
Üblicherweise hat jeder Aussendienstmitarbeiter einen Rapport zu erstellen, dem zu entnehmen ist, auf welche Art und Weise dieser für welche Kunden tätig war. Leider kommt es immer wieder vor, dass Aussendienstmitarbeiter Kundenbesuche deklarieren, die nicht statt gefunden haben. Häufen sich derartige Verdachtsmomente, können Sie als Arbeitgeber unsere Wirtschaftsermittler zum Beispiel zu Arbeitszeitbetrug-Ermittlungen in Form von Observationen beauftragen, die minutiös belegen, auf welche Art und Weise Ihr Aussendienstmitarbeiter, also die Zielperson, tätig war.
In Sachen Arbeitszeitbetrug sind dem Unternehmer Grenzen gesetzt.
Fest steht, dass mit zunehmender Grösse eines Unternehmens für den Arbeitgeber die Arbeitszeitkontrollen stets schwieriger werden. Hinzu kommt, dass der Unternehmer darauf zu achten hat, nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Unsere Wirtschaftsermittler sind mit diversen Arbeitszeitbetrug-Ermittlungen vertraut, um für Sie als Arbeitgeber den Verdacht auf Arbeitszeitbetrug zu bestätigen und mittels gerichtlich verwertbaren Beweisen zu belegen.
Arbeitgeber müssen den Arbeitszeitbetrug nicht dulden!
Sind Sie der Auffassung, dass in Ihrem Unternehmen der Arbeitszeitbetrug überhand nimmt. Scheuen Sie sich nicht, unsere Wirtschaftsdetektei zu kontaktieren.
Sie teilen uns Ihr Anliegen in Sachen Arbeitszeitbetrug mit und unsere Wirtschaftsdetektive werden entscheiden, welche Art der Wirtschaftsermittlung für Ihren Verdacht die geeignetste ist, um den Arbeitszeitbetrug nachzuweisen.
Aussendienstmitarbeiter nutzen gerne auch andere Betrugsmöglichkeiten.
Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Aussendienstmitarbeitern in einem bestimmten Rahmen Spesen zu erstatten.
Hegen Sie als Arbeitgeber ausser dem Verdacht auf Arbeitszeitbetrug zudem den Verdacht auf Spesenbetrug, bietet Ihnen unsere Wirtschaftsdetektei spezielle Spesenbetrug-Ermittlungen an.
Häufen sich bei Ihnen Kundenbeschwerden, wofür Ihre Aussendienstmitarbeiter verantwortlich sind und nicht auszuschliessen ist, dass Ihre Aussendienstmitarbeiter Kundenbesuche rapportieren, obwohl diese nicht statt gefunden haben, können unsere Aussendienst-Überwachungen diesbezüglich Klarheit schaffen.
Betreffend Arbeitszeitbetrug-Ermittlungen gibt Ihnen gerne Ihr staatlich geprüfter Detektiv Auskunft!
FAQs
Fragen zu Arbeitszeitbetrug-Ermittlungen:
Arbeitszeitbetrug ist das Vortäuschen einer Arbeit in einem bestimmten Zeitraum, die in Wirklichkeit nicht statt gefunden hat und mittels Arbeitszeitbetrug-Ermittlungen nachgewiesen werden kann.
Der Arbeitszeitbetrug ist strafbar. In diesem Fall droht dem Arbeitnehmer der Konflikt mit dem Arbeitsrecht und mit Konsequenzen laut dem Strafgesetzbuch.
Der Arbeitgeber hat den Arbeitszeitbetrug nachzuweisen. Hierzu können Wirtschaftsdetektive mit ihren Arbeitszeitbetrug-Ermittlungen dem Arbeitgeber nützliche Dienste erweisen.