Sie wünschen sich Beweise und Klarheit durch Ermittlungen.
Sie hegen einen Verdacht oder sind bereits Opfer einer Straftat, beziehungsweise etwas für Sie Unangenehmen und sind davon überzeugt, dass Ihnen Ermittlungen weiter helfen.
Sie erkundigen sich bei den Personen, denen Sie vertrauen, nach Empfehlungen. Bleiben diese Erkundigungen erfolglos, machen Sie sich im Internet schlau.
Sie entscheiden sich zum Erstkontakt mit einer Detektei oder einem Detektivbüro.
Sie kontaktieren telefonisch oder per Mail eine Detektei oder ein Detektivbüro und schildern dem Detektiv oder Ermittler mit wenigen Worten Ihr Anliegen. Der Detektiv entscheidet, ob es sich bei Ihrem Anliegen um ein sogenanntes berechtigtes Interesse handelt, was Ermittlungen gerechtfertigt. In den meisten Fällen existiert das berechtigte Interesse und Ermittlungen, Observationen oder Recherchen steht nichts im Wege.
In äusserst seltenen Fällen ist eine Machbarkeitsanalyse angesagt.
Der Detektiv oder Ermittler bietet Ihnen eine ausführliche Auftragsbesprechung an. Zudem bittet Sie der Detektiv oder Ermittler darum, ihm ermittlungsrelevante Dokumente und Fotos zukommen zu lassen.
Es erfolgt die erste und ausführliche Auftragsbesprechung.
Die erste und ausführliche Auftragsbesprechung erfolgt persönlich, per Videokonferenz oder am Telefon.
Der Detektiv oder Ermittler zeigt Ihnen seinen amtlichen Detektivausweis, über den leider nicht alle Detektive und Ermittler verfügen und Sie identifizieren sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass.
Der Detektiv oder Ermittler wird Ihnen eine Menge Fragen stellen, um sich ein Bild von Ihrem Anliegen zu machen.
Der Detektiv oder Ermittler entscheidet sich für die optimale Art der Ermittlung und unterbreitet Ihnen diese. Sie werden zudem darauf hingewiesen, dass ein für Ermittlungen benötigter Dienstleistungsvertrag von beiden Vertragspartnern jeder Zeit gekündigt werden kann.
Der Dienstleistungsvertrag für Ermittlungen wird abgeschlossen.
Der Detektiv oder Ermittler erstellt einen Dienstleistungsvertrag der alle vereinbarten Einzelheiten, wie zum Beispiel Zahlungsmodalitäten und Berichterstattungen enthält.
Der Dienstleistungsvertrag und die dazugehörigen allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Ermittlungen, Observationen oder Recherchen betreffen, werden von beiden Vertragspartnern unterschrieben.
Die Ermittlungen, Observationen oder Recherchen können beginnen.
Sobald die vereinbarte Anzahlung erfolgte, kann der Detektiv oder Ermittler mit seinen Ermittlungen, Observationen oder Recherchen beginnen. Wie vereinbart werden Sie als Mandantin über Ermittlungsergebnisse oder Zwischenergebnisse vom Detektiv oder Ermittler auf dem Laufenden gehalten.
Sie entscheiden über Ermittlungsergebnisse.
Sind die vereinbarten Ermittlungen, Observationen oder Recherchen von Seiten des Detektivs oder Ermittlers abgeschlossen, erhalten Sie die Rechnung. Sobald die Rechnung beglichen ist, erhalten Sie vom Detektiv oder Ermittler sämtliche Ermittlungsberichte und gerichtlich verwertbaren Beweise.
Ob und wie Sie diese Ermittlungsergebnisse nutzen, ist ganz und alleine Ihre Entscheidung.
Für den Fall, dass es sich um Observationen handelte und Sie mit den Ermittlungsergebnisse vor Gericht gehen wollen, stehen Ihnen selbstverständlich die Detektive und Ermittler, die observiert haben, als unabhängige Zeugen vor Gericht zur Verfügung, um das zu bezeugen, was sie bei den Observationen optisch wahrgenommen haben.