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Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Im Grundgesetz ist nicht ohne Grund verankert, dass die Würde jedes Menschen unantastbar ist. Dies sollte insbesondere für Kinder gelten. Werden die Rechte von Kindern missachtet und somit missbraucht, machen sich die Täter mit dem Vorwurf des Kindesmissbrauchs strafbar. Diesen Vorwurf des Kindesmissbrauchs können unsere Privatdetektive gerichtlich verwertbar beweisen.

Der Kindesmissbrauch kann auf sexuelle Art statt finden.

Kinder sind Erwachsen gegenüber auf verschiedenste Art unterlegen. Diese Unterlegenheit nutzen Erwachsene leider immer wieder aus, um Kinder zu sexuellen Handlungen zu bewegen und somit Kindesmissbrauch begehen, der nachzuweisen ist.
Kontaktieren Sie unsere Privatdetektei, um diese Art des Kindesmissbrauchs zum Wohl des betroffenen Kindes mit wasserdichten Beweisen zu belegen.
Sollte nicht nur das Wohlergehen Ihres Kindes, sondern auch Ihres durch Missbrauch gefährdet sein, bieten unsere Detektive und Detektivinnen selbstverständlich auch Frauenmissbrauch-Ermittlungen an, die den Missbrauch beweisen.

Der Kindesmissbrauch erfolgt auf Grund körperlicher Gewalt.

Gerade körperlich sind Erwachsene Kinder gegenüber überlegen. Körperliche Gewalt, die Kinder zu spüren bekommen, können von dauerhaften Schäden bis hin zum Tod der Kinder führen. Egal, ob körperliche Gewalt gegenüber Kinder vorsätzlich oder angeblich ungewollt, wie zum Beispiel aus einer Stresssituation heraus erfolgt, es ist ein Kindesmissbrauch, der ebenfalls nachzuweisen ist. Unsere erfahrenen Privatdetektive wissen genau, wie sie bei der Beweisbeschaffung vorzugehen haben, um dabei das Wohlergehen der Kinder nicht zu gefährden.

Was Kindesmissbrauch-Ermittlungen betrifft, erteilt Ihnen gerne Ihr staatlich geprüfter Privatdetektiv Auskunft!

FAQs

Fragen zu Kindesmissbrauch-Ermittlungen:

Kindesmissbrauch-Ermittlungen können Privatdetektive und Privatermittler durchführen. Die Auftraggeberin benötigt für die Beauftragung ein sogenanntes berechtigtes Interesse, welches ein Verdacht auf Kindesmissbrauch sein kann.

Das Ziel bei Kindesmissbrauch-Ermittlungen ist stets, auf eine äussert diskrete Art und Weise an gerichtlich verwertbare Beweise zu gelangen, um den Kindesmissbrauch nachzuweisen.