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Die Exekutive schafft es nicht, der Schwarzarbeit Herr zu werden.

Die Schwarzarbeit boomt nach wie vor. Seit eh und je erweist sich die Schwarzarbeit als eine zusätzliche lukrative Einnahmequelle. Von Amtswegen ist der Zoll für die Kontrolle und die Unterbindung der Schwarzarbeit zuständig. Nur, wie bei etlichen Ämtern, sind die Beamten nicht unbegrenzt vorhanden und neue Planstellen sind nicht vorgesehen. Unternehmern bietet sich somit die Möglichkeit, von unseren Wirtschaftsermittlern unserer Wirtschaftsdetektei fachmännische Schwarzarbeit-Ermittlungen durchführen zu lassen.

Nebentätigkeiten müssen vom Arbeitgeber bewilligt werden.

Es existieren kaum Arbeitsverträge, in denen nicht die Klausel vorhanden ist, dass Nebentätigkeiten vom Arbeitgeber schriftlich genehmigt werden müssen. Erkennt der Arbeitgeber in einer Nebentätigkeit für sich keinen Nachteil, werden diese durchaus bewilligt. Der Arbeitnehmer ist sich dessen bewusst und beantragt eine dementsprechende Nebentätigkeit. Nun stellt sich die Frage, ob es bei dieser einen Nebentätigkeit bleibt oder ob der Arbeitnehmer diese einmalige Bewilligung nutzt, um weiteren Nebentätigkeiten, auch in Form von Schwarzarbeiten, nachzugehen. Plagt Sie der Verdacht auf Schwarzarbeit, können Sie gerne unsere Wirtschaftsdetektive für Schwarzarbeit-Ermittlungen kontaktieren.

Der Arbeitgeber befürwortet die Schwarzarbeit.

Die Lohnkosten schlagen bei den meisten Unternehmen sehr zu Buche. Hinzu kommt der Arbeitsaufwand des Personalbüros, wenn ein neuer Arbeitnehmer eingestellt wird.
Es ist keine Seltenheit, dass ein Unternehmer mit einem Projekt unter Zeitdruck steht und ein wichtiger Mitarbeiter meldet sich plötzlich arbeitsunfähig, der offiziell nicht auf die Schnelle ersetzt werden kann. Um möglicherweise einer Konventionalstrafe zu entgehen, ist der ein oder andere Unternehmer gerne bereit, einen guten Bekannten inoffiziell, also schwarz, für eine oder zwei Wochen zu beschäftigen. Schwarzarbeit bringt nicht nur versicherungstechnische Risiken mit sich, sie ist zudem, gegenüber der Konkurrenz unfair. Unsere Wirtschaftsdetektive sind gerne für Sie bereit, mittels Schwarzarbeit-Ermittlungen gerichtlich verwertbare Beweise zu beschaffen.

Betreffend Schwarzarbeit-Ermittlungen informiert Sie gerne Ihr staatlich geprüfter Detektiv!

FAQs

Fragen zu Schwarzarbeit-Ermittlungen:

Schwarzarbeit-Ermittlungen dienen dazu, Ihren Verdacht auf Schwarzarbeit zu bestätigen und gerichtlich verwertbare Beweise zu beschaffen.

Zu Schwarzarbeit-Ermittlungen können jede Privatperson und jeder Unternehmer beauftragen, die ein sogenanntes berechtigtes Interesse nachweisen können. Dieses berechtigte Interesse ist üblicherweise ein Verdacht auf eine Tat oder ein Vorkommnis, welches nicht rechtens ist.

Schwarzarbeit-Ermittlungen werden überwiegend in Form von Observationen durchgeführt. Die Mandantin erhält von der Wirtschaftsermittlern minutiöse Observationsberichte und gerichtlich verwertbare Beweise in Form von Fotos. Zudem stehen die aktiven Wirtschaftsermittler als unabhängige Zeugen zur Verfügung.