Ohne dem berechtigtem Interesse geht bei Detekteien und Ermittlungsbüros nichts.
Möchte eine Privatperson oder ein Unternehmen eine Detektei, beziehungsweise ein Ermittlungsbüro zu Ermittlungen unterschiedlichster Art beauftragen, muss ein sogenanntes berechtigtes Interesse nachgewiesen werden, bevor ein Auftrag zu Stande kommt.
Das berechtigte Interesse für Ermittlungen ist keine grosse Sache.
Sie wünschen sich von einer Detektei oder einem Ermittlungsbüro Ermittlungen, um Klarheit zu gewinnen und möglicherweise noch gerichtlich verwertbare Beweise zu erhalten. Bevor die Detektive oder Ermittler mit ihren Ermittlungen beginnen, haben Sie das berechtigte Interesse nachzuweisen. Dies ist einfacher, als Sie denken, indem Sie zum Beispiel einen Verdacht auf Betrug oder Ehebruch hegen.
FAQs
Fragen zu berechtigtes Interesse:
Das berechtigte Interesse wird benötigt, indem Sie zum Beispiel eine Detektei oder ein Ermittlungsbüro für Ermittlungen beauftragen wollen.
Ein berechtigtes Interesse für Ermittlungen, welches Sie dem Detektiv oder Ermittler gegenüber nachzuweisen haben, könnte zum Beispiel ein Verdacht auf Ehebruch oder Lohnfortzahlungsmissbrauch sein.
Das berechtigte Interesse für Ermittlungen wird im Dienstleistungsvertrag, welcher zwischen der Mandantin und der Detektei oder dem Ermittlungsbüro zu Stande kommt, schriftlich festgehalten.