Zum Hauptinhalt springen

Mitarbeiterüberwachungen sind durchaus legitim.

Mitarbeiter-Überwachungen können auf unterschiedlichste Arten erfolgen, wobei nicht immer jede Mitarbeiter-Überwachungen so ohne Weiteres erlaubt ist. Grundsätzlich sind sowohl die Persönlichkeitsrechte, als auch der persönliche Datenschutz eines jeden Mitarbeiters von Seiten des Arbeitgebers zu respektieren. Ist in einem Unternehmen ein Betriebsrat oder Personalrat vorhanden, benötigt es für Mitarbeiter-Überwachungen zudem dessen Zustimmung.
Existiert beim Arbeitgeber jedoch ein konkreter Verdacht auf eine Straftat seines Mitarbeiters, ist dessen Überwachung durch unsere Wirtschaftsdetektive durchaus gerechtfertigt.

Mitarbeiterüberwachungen können in Firmengebäuden erfolgen.

Die meisten Mitarbeiter sind in Firmengebäuden wie zum Beispiel im Büros, Lagern oder Fertigungsstätten tätig. Für den Fall, dass Videoüberwachungen nicht erlaubt sind, besteht hier bei einem konkreten Verdacht auf eine Straftat die Möglichkeit der Einschleusung eines Detektivs.

Manchmal sind externe Mitarbeiterüberwachungen angesagt.

Je nachdem, in welcher Branche ein Unternehmen tätig ist, können Mitarbeiter sowohl intern, als auch extern tätig sein. Dies trifft zum Beispiel dann zu, wenn Kunden zu beliefern und zu betreuen sind. In so einem Fall wären bei einem konkreten Verdacht Aussendienst-Überwachungen in Form von Observationen angesagt.

Neuerdings bedarf es spezieller Mitarbeiterüberwachungen.

Seit geraumer Zeit ist das Homeoffice eine relativ beliebte Art für seinen Arbeitgeber tätig zu sein. Besteht hier der Verdacht auf eine Aktion von Seiten des Mitarbeiters, die dem Arbeitsvertrag widerspricht, sind spezielle Ermittlungen unserer Wirtschaftsdetektive oder Programmierer angesagt, die zuvor genauestens eruiert werden müssen.

Den Mitarbeiter für seine Straftat zur Rechenschaft ziehen.

Jedem Arbeitgeber ist klar, dass er bei einem konkreten Verdacht auf eine Straftat seines Mitarbeiters in der Beweispflicht steht.
Unsere Wirtschaftsdetektive sind bei ihren Mitarbeiterüberwachungen stets darauf bedacht, gerichtlich verwertbare Beweise zu erbringen. Erfolgen unsere Mitarbeiterüberwachungen in Form von Einschleusungen oder Observationen, stehen Ihnen die involvierten Wirtschaftsdetektive selbstverständlich zudem als unabhängige Zeugen zur Verfügung.

Was Mitarbeiterüberwachungen betrifft, gibt Ihnen gerne Ihr staatlich geprüfter Detektiv Auskunft!

FAQs

Fragen zu Mitarbeiterüberwachungen:

Mitarbeiterüberwachungen können auf unterschiedlichste Arten erfolgen. Dies können zum Beispiel Aussendienst-Überwachungen, Einschleusungen oder Observationen sein.

Arbeitgeber können von Mitarbeiterüberwachungen grundsätzlich gerichtlich verwertbare Beweise erwarten. Erfolgen Mitarbeiterüberwachungen in Form von Einschleusungen oder Observationen, stehen die daran beteiligten Wirtschaftsdetektive als unabhängige Zeugen zur Verfügung.

Mitarbeiterüberwachungen führen Wirtschaftsdetektive und Wirtschaftsermittler durch. Ist ein Arbeitgeber in der Lage, ein sogenanntes berechtigtes Interesse nachzuweisen, steht grundsätzlich einer Mitarbeiterüberwachung nichts im Wege.