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In Ermittlerkreisen spricht man von Zielpersonen.

Zielpersonen sind grundsätzlich die Personen, gegen die ermittelt wird und deren Wahrheit es herauszufinden gilt. Zielperson können den Ermittlern zu Beginn sowohl bekannt, als auch unbekannt sein.

Die Zielperson ist dem Ermittler vorab bekannt.

Hegen Sie einen Verdacht, dass eine Ihnen bekannte Person gegen Ihren Willen gehandelt oder sogar eine Straftat begangen hat und Sie beauftragen einen Ermittler, um die Wahrheit dieser Person herauszufinden und diese mit Beweisen zu belegen, ist diese Person dem Ermittler zu Beginn der Ermittlungen als Zielperson bekannt.

Die Zielperson ist zu Beginn der Ermittlungen nicht bekannt.

In den meisten Fällen, wie zum Beispiel bei Einbrüchen, Überfällen oder Mord sind die Täter oder der Mörder unbekannt. In diesen Fällen gilt es für die Ermittler, die Übeltäter, also die Zielpersonen, ausfindig zu machen, deren Wahrheit zu ermitteln und mittels gerichtlich verwertbaren Beweisen zu belegen.

FAQs

Fragen zu Zielpersonen:

Eine Zielperson ist grundsätzlich die Person, gegen die ermittelt wird.

Die Zielperson ist dann bekannt, wenn gegen eine Person ein Verdacht gehegt wird, dass diese Unrechtes oder sogar eine Straftat begangen hat und somit gegen diese Person zu ermitteln ist.

Sowohl bei Einbrüchen, als auch bei Überfällen und bei Mord sind die Täter, also die Zielpersonen, den Ermittlern zu Beginn deren Ermittlungen nicht bekannt.