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Der Spesenbetrug beeinflusst das Vertrauensverhältnis.

Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern existiert ein Arbeitsvertrag und somit beiderseits ein gewisses Vertrauen. Dieses Vertrauen kann zum Beispiel bei einem Verdacht auf Spesenbetrug negativ beeinflusst werden und eine weitere Zusammenarbeit in Frage stellen. Plagt Sie als Arbeitgeber der Verdacht auf Spesenbetrug, steht Ihnen unsere Detektei gerne für Spesenbetrug-Ermittlungen zur Verfügung.

Es gibt verschiedene Arten des Spesenbetrugs.

Die wohl häufigsten Arten des Spesenbetrugs sind in der Falschangabe mit dem Privatfahrzeug zurückgelegten Kilometern, Verpflegungsaufwänden und Übernachtungskosten zu finden. Dadurch, dass der Arbeitgeber nicht bei sämtlichen Spesenangaben des Arbeitnehmers die Überprüfung auf Korrektheit vornehmen kann, übernehmen dies gerne unsere Wirtschaftsdetektive mit gezielten Spesenbetrug-Ermittlungen für Sie.
Im Falle von Falschangaben betreffend den Arbeitszeiten kontaktieren Sie unsere Wirtschaftsdetektei betreffend Arbeitszeitbetrug-Ermittlungen.
Bestehen bei Ihnen als Arbeitgeber ausserdem Zweifel an der vereinbarten Betreuung Ihrer Kunden durch Ihre Aussendienstmitarbeiter, bietet Ihnen unsere Wirtschaftsdetektei Aussendienst-Überwachungen an.

Der Arbeitgeber muss den Spesenbetrug nachweisen.

Hegen Sie einen Verdacht auf Spesenbetrug, stehen Sie als Arbeitgeber in der Beweispflicht, was für Sie nicht so einfach zu bewerkstelligen ist. Die jahrzehntelange Erfahrung unserer Wirtschaftsermittler werden mit ihren Spesenbetrug-Ermittlungen alles daran setzen, um gerichtlich verwertbare Beweise auf legalem Weg für Sie zu gewinnen. Für den Fall, dass Observationen ihrer Mitarbeiter in Sachen Spesenbetrug von Nöten sind, stehen Ihnen unsere involvierten Wirtschaftsermittler zudem als unabhängige Zeugen zur Verfügung.

Was Spesenbetrug-Ermittlungen betrifft, steht Ihnen gerne Ihr staatlich geprüfter Detektiv zur Verfügung!

FAQs

Fragen zu Spesenbetrug-Ermittlungen:

Unter Spesenbetrug-Ermittlungen versteht man Ermittlungen und notfalls Observationen, mit den sich die unterschiedlichsten Arten des Spesenbetrugs nachweisen lassen.

Für Spesenbetrug-Ermittlungen können Sie Wirtschaftsdetektive und Wirtschaftsermittler beauftragen. Für die Beauftragung haben Sie als Arbeitgeber lediglich ein sogenanntes Berechtigtes Interesse in Form eines Verdachts auf Spesenbetrug nachzuweisen.